KLEEBLATT
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D-31157 Sarstedt
Germany

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E-Mail: Reisen@KLEEBLATT.de

UmSt-D: DE115922320

Abmahnung – Nein Danke
Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Alle Kontaktdaten sehen Sie oben. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.


Haftungsausschluss – Rechtshinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von Inhalten distanziert.

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KLEEBLATT behält sich außerdem das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen an bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Inhalt und Struktur der Web-Seiten von KLEEBLATT sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Inhalten oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von KLEEBLATT.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisen

Bei allen beim KLEEBLATT gebuchten Reisen, gelten in erster Linie die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters!
KLEEBLATT-Reisen ist bei allen Reisen nur Vermittler.

Hierfür erhebt KLEEBLATT-Reisen keine Gebühren o.ä. und bietet die Reisen ausschließlich zu den günstigen Veranstalterpreisen an.

Alle Angebote sind freibleibend und Druckfehler vorbehalten.

Gerne können wir Ihnen die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters als Kopie aushändigen. Bitte rufen Sie uns an.


ABSCHLUSS EINES REISEVERMITTLUNGSVERTRAGES

KLEEBLATT-Reisen (Reisevermittler) erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt lediglich den Abschluss eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter.

Ein entsprechender Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt dadurch zustande, dass der Reisevermittler das mittels der Reiseanmeldung unterbreitete Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Mit Ihrer verbindlichen Reiseanmeldung bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages an. Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn der jeweilige Veranstalter die verbindliche Reiseanmeldung akzeptiert. In diesem Fall bekommen Sie die schriftliche Reisebestätigung vom Reiseveranstalter.

Weicht die Reisebestätigung des Veranstalters vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, setzen Sie sich bitte umgehen mit dem Veranstalter in Verbindung.

Die Verpflichtungen des Reisevermittlers erschöpfen sich in der Durchführung der Vermittlungsaufgaben, insbesondere der Vermittlung eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter sowie der Information und Beratung.

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen gelten für den Abschluss eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, für die Frage, welche Reiseleistungen der Reiseveranstalter zu erbringen hat, wann diese mit den Rechtsfolgen der Mängelbehaftung und des Schadensersatzes belastet sind und wann eine teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Reiseleistungen vorliegt, ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.


BEZAHLUNG

Mit der Reisebestätigung erhebt der Veranstalter entsprechend seiner Geschäftsbedingungen eine Anzahlung und eine Restzahlung.


RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG

Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, so erhebt der Reiseveranstalter Ansprüche aufgrund seiner Geschäftsbedingungen.

Wir empfehlen aus Beweisgründen für die Rücktrittserklärung oder Umbuchung die Schriftform direkt an den Veranstalter mit Kopie an uns.


RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung seitens des Reiseveranstalters gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen.


HAFTUNG DES REISEVERMITTLERS AUS DEM VERMITTLUNGSVERTRAG

Der Reisevermittler hat die aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen.

Erfüllt der Reisevermittler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert.

Abhilfe kann auch in der Weise geleistet werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Kunde kann die ihm angebotene Ersatzleistung nur ablehnen, wenn ihm die Annahme aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.

Leistet der Reisevermittler keine Abhilfe oder ist ihm diese unzumutbar, kann der Kunde, wenn die Reise dadurch nicht zustande kommt und er zuvor vergeblich Abhilfe verlangt hat, die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Ein Verschulden der Personen, derer sich der Reisevermittler zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, hat er in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten.


HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers entstehen, verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandungen dem Reisevermittler unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.


AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.


UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


GERICHTSSTAND

Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.